Ein allfälliger Entscheid über das Gesuch um Erlass von vorsorglichen Massnahmen würde die Interkonnektion während der Hängigkeit des Hauptverfahrens bis zu einem rechtskräftigen Endentscheid regeln. Eine andere Auslegung macht keinen Sinn, da Annex 1 der Haupturkunde («Services and Tariffs») sämtliche Dienste und Tarife der Interkonnektionsvereinbarung regelt. Wenn also Annex 1 gekündet wird, muss somit die gesamte Interkonnektionsvereinbarung selbst dahinfallen.