Die entsprechende Klausel hätte also dann Anwendung gefunden, wenn die ComCom erst nach dem 30. April 1998 über ein Gesuch um Interkonnektion bzw. ein solches um Erlass von vorsorglichen Massnahmen entschieden hätte. Ein Entscheid über vorsorgliche Massnahmen ist zweifelsohne ein rechtsgültiger Entscheid im Sinne der genannten Vertragsbestimmung. Ein allfälliger Entscheid über das Gesuch um Erlass von vorsorglichen Massnahmen würde die Interkonnektion während der Hängigkeit des Hauptverfahrens bis zu einem rechtskräftigen Endentscheid regeln.