11 Abs. 1 FMG). 9. Die Parteien haben zwar am 19. Dezember 1997 einen Interkonnektionsvertrag abgeschlossen. Die Gesuchstellerin macht in ihrer Eingabe aber geltend, dass dieser Vertrag per 30. April 1998 auslaufe und die Weiterverhandlungen zu keinem Ergebnis geführt haben. (…) 10. Die Gesuchsgegnerin behauptet demgegenüber, dass diese Vereinbarung am 30. April 1998 nicht auslaufe.(…) Dass abgeschlossene Verträge eingehalten werden müssen, ergebe sich aus der geltenden Rechtsordnung und müsse nicht noch speziell verfügt werden.