2 dieses Vertrages erfolglos Neuverhandlungen mit der Gesuchsgegnerin geführt hat, verlangt sie mit ihrem Gesuch eine Verfügung durch die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) zur Sicherstellung der Interkonnektion und zur Festsetzung kostenbasierender Preise. Aus den Erwägungen: 1. Fernmelderechtliche Voraussetzungen für den Erlass von vorsorglichen Massnahmen