10 aufgeführten Massnahmen beantragen. Darüber hinaus kann die ComCom die Konzession auf Antrag des Bundesamtes entziehen, wenn wesentliche Voraussetzungen zu ihrer Erteilung nicht mehr erfüllt sind (Abs. 3). Die Aufsicht des BAKOM über die Konzessionärinnen ist ein Bestandteil des Vollzuges der Fernmeldegesetzgebung. Die Überwachung durch das BAKOM dient dazu, dem Fernmeldegesetz sowie den dazugehörigen Verordnungen und dem internationalen Fernmelderecht Nachachtung zu verschaffen und sie durchzusetzen. Im verwaltungsrechtlichen Aufsichtsverfahren gilt grundsätzlich die Offizialmaxime.