Schliesslich wurden die Ausbauphasen so festgelegt, wie es die Gesuchstellerin im Konzessionsvergabeverfahren selber vorgeschlagen hat. Zudem hat die Gesuchstellerin über einen Monat durch die mangelhafte Versorgung die Konzession verletzt, bevor sie ein Gesuch um Konzessionsänderung stellte. Auf Grund ihrer ungenügenden Bestrebungen, die Versorgungspflichten trotz der bestehenden Schwierigkeiten zu erfüllen, wird das Gesuch um Anpassung der Konzession abgewiesen. 2.6. Aufsichtsrechtliche Massnahmen