Anders als in der Verfügung vom 24. März 1999 festgestellt, liegen die Gründe für die Verzögerungen für die Ausbauphasen 2 und 3 zu einem entscheidenden Teil im Einflussbereich der Gesuchstellerin. Sie hätte die Möglichkeit gehabt, die Verzögerungen in einem geringeren Ausmass zu halten und eine raschere Reaktion auf die sich abzeichnenden oder bereits bestehenden Schwierigkeiten wäre angezeigt gewesen. Sie hat jedoch mit Verspätung auf die sich abzeichnenden Probleme reagiert und sich zu wenig dezidiert dagegen zur Wehr gesetzt. Insgesamt haben zu einem grossen Teil das Verhalten und die mangelhafte Reaktion der Gesuchstellerin die Verzögerungen bewirkt.