9 Teil ausserhalb des Einflussbereiches der Gesuchstellerin, jedoch nicht ausschliesslich. Die Gesuchstellerin hätte durchaus die Möglichkeit gehabt und hat diese auch weiterhin, ihre Bestrebungen zu intensivieren, die eigenen Abläufe zu optimieren und dadurch zu verkürzen. Nachdem sich die Dauer der Verzögerungen anfänglich vergrössert hatte - Ende November 1998 2 Monate und Ende Mai 1999 drei Monate - vermochte sie die Gesuchstellerin erfreulicherweise per Ende November 1999 auf einen Monat zu reduzieren.