Die Gesuchstellerin erreichte die in der Konzession unter Ziff. 3.2.5 festgesetzten Versorgungsgrade zu den vorgegebenen Zeitpunkten Ende Mai und Ende November 1999 nicht. Die Verzögerung bis zur vollständigen Erfüllung der Vorgaben beträgt per Ende Mai 1999 3 Monate und per Ende November 1999 noch einen Monat (vgl. Ziff. 1). Die von der Gesuchstellerin erwähnten und belegten Gründe in den Bereichen Antennenstandorte, Behandlung der Gesuche durch Gemeindebehörden, Widerstand bei Gemeinden, Kantonen und Bevölkerung liegen zu einem