Zudem erwähnt die Gesuchstellerin einzig Bemühungen um Site-Sharing mit Y AG, nicht jedoch mit der dritten Konzessionärin. Mit Blick auf die unter Ziff. 2.3.2.4 erwähnten Konzessionsbestimmung (Ziff. 3.2.4) und um den aufgezeigten Schwierigkeiten wirksam entgegentreten zu können, wäre es aber angezeigt gewesen, mit allen drei Konzessionärinnen nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Da die entsprechenden Bemühungen aber nicht im angezeigten Umfang erfolgten, kann in diesem Bereich nur ein Teil der Verzögerungen auf Gründe ausserhalb des Einflussbereiches der Gesuchstellerin zurückgeführt werden. 2.5. Fazit betreffend Gesuch um Anpassung der Konzession