(...) Dass Y AG die vereinbarte Frist von je 3 Wochen für die Machbarkeitsanalyse und für die Prüfung des Detailprojektes häufig massiv überschreitet, liegt ausserhalb des Einflussbereiches der Gesuchstellerin. Jedoch handelt es sich bei den oben erwähnten und von der Gesuchstellerin dokumentierten Fällen um diejenigen Verfahren, die die grössten Verzögerungen erfahren haben und nicht als repräsentativ für diejenigen 111 Standorte bezeichnet werden können, die die Gesuchstellerin in ihrer Übersicht aufführt. In der Tat wird die mündlich vereinbarte Dauer von 3 Wochen häufig überschritten, jedoch meist nur um 2-4 Wochen.