Es werde in einer Grobbeurteilung geprüft, ob der Standort aus Gründen der Statik, der Ausbaureserven sowie der räumlichen Kapazitäten für eine Mitbenutzung geeignet sei. Die Detailprojektphase ermögliche dem Standortinhaber, die Projektwünsche des Mitbenutzers zu prüfen. Meistens sei nicht die Gesuchstellerin für die