Im Zusammenhang mit der Koordination von Antennenstandorten mit Y AG führt die Gesuchstellerin an, es bestehe eine mündliche Vereinbarung, wonach die Dauer für die Machbarkeitsanalyse sowie für die Beurteilung des Detailprojektes grundsätzlich den Zeitraum von je drei Wochen nicht übersteigen solle. Sie macht geltend, diese Zeitlimite würde häufig bei Weitem überschritten. In der Machbarkeitsanalyse werde die Realisierungsmöglichkeit eines Standortes für Site-Sharing beurteilt. Es werde in einer Grobbeurteilung geprüft, ob der Standort aus Gründen der Statik, der Ausbaureserven sowie der räumlichen Kapazitäten für eine Mitbenutzung geeignet sei.