So würden im Kanton G. keine neuen Antennenstandorte im Umkreis von einem Kilometer zu einem bestehenden Antennenstandort bewilligt, wenn nicht der Nachweis erbracht werde, dass eine Mitbenutzung aus technischen Gründen nicht möglich sei. Dass vermehrt die Koordination von Antennenanlagen gefordert wird, hängt vor allem mit den vorhandenen Bedenken gegenüber solchen Vorhaben und dem Wunsch von Gemeinden und Bevölkerung, die Zahl der Antennen möglichst klein zu halten, zusammen und führt zu Verzögerungen.