6 Dass der Entscheid über das National Roaming, in dem das Begehren um Erlass von superprovisorischen Massnahmen abgewiesen wurde, Gemeinden unter Umständen in der Haltung zu Antennenprojekten beeinflusst haben könnte, ist denkbar. Jedoch wurde von der ComCom und dem BAKOM immer deutlich kommuniziert, dass National Roaming die konzessionsmässige Versorgungspflicht und den Netzausbau mit eigener Infrastruktur nicht ersetzte, sondern einzig dafür eingesetzt werden könne, um den Abdeckungsgrad über denjenigen der Versorgungspflicht hinaus zu erhöhen. Und zudem wurde damals schon für das Verfahren in der Hauptsache eine negative Erfolgsprognose gestellt.