Nach diesem laut der Gesuchstellerin unverständlichen Entscheid vom 28. Juni 1999 könne sie sich nicht einmal mehr darauf berufen, dass National Roaming in der Schweiz solange nicht erlaubt sei, als dass die neuen Anbieter ihre Mobilfunknetze nicht konzessionskonform erstellt haben. Es müsse befürchtet werden, dass sehr viele Gemeinden Baugesuche sistieren würden, bis über die Zulässigkeit von National Roaming entschieden sei.