Sei Ende letzten Jahres die Errichtung einer Mobilfunkantennenanlage im Kanton Z. noch im Anzeigeverfahren erfolgt, so brauche es heute ein ordentliches Bauverfahren mit öffentlicher Auflage des Baugesuchs. In anderen Kantonen gestalte sich die Sachlage ähnlich. Es seien heute nicht mehr nur Bürger oder Bürgergruppierungen, die sich gegen derartige Bauvorhaben wehren. Auch Gemeinden widersetzten sich immer häufiger Projekten von Mobilfunkantennen, würden entsprechende Gesuche abweisen, weitere Abklärungen und Site-Sharings (gemeinsame Nutzung von Standorten) verlangen oder eingereichte Gesuche sistieren.