Die Gesuchstellerin macht geltend, die Behörden seien oftmals mit der Materie nicht vertraut und hätten mit Kompetenzabgrenzungsproblemen zu kämpfen, so dass in den meisten Fällen aufwändige Informationsund Überzeugungsarbeit geleistet werden müsse, bevor Entscheide gefällt würden. Zudem seien die Behörden durch die grosse Anzahl der Bewilligungsgesuche oftmals überfordert. Als Baubewilligungsinstanzen würden Gemeindebehörden heute eine restriktivere Haltung einnehmen. Sei Ende letzten Jahres die Errichtung einer Mobilfunkantennenanlage im Kanton Z. noch im Anzeigeverfahren erfolgt, so brauche es heute ein ordentliches Bauverfahren mit öffentlicher Auflage des Baugesuchs.