In ihrer Eingabe vom 2. Juli 1999 ersuchte sie darum, den festgesetzten Zeitpunkt von Ende Mai 1999 neu auf Ende August 1999 festzulegen. Damit würde eine erneute Verzögerung von 3 Monaten resultieren, nachdem die Gesuchstellerin in ihrem Gesuch vom 18. November 1998 um Konzessionsänderung noch darauf hingewiesen hatte, dass die Versorgungsgrade der zweiten und dritten Ausbauphase ohne Verzug erreicht werden sollten. Damit kann sie sich aber heute nur beschränkt darauf berufen, die Verzögerungen seien auf die Verfügung vom 24. März 1999 zurückzuführen. 2.3.2. Verschlechterung der Situation bei der Aquisition der Antennenstandorte 2.3.2.1. Verhalten der Behörden