4 Die Gesuchstellerin macht nun geltend, sie hätte den verlangten Ausbaugrad unter grossem Einsatz und Beizug zusätzlicher Ressourcen realisieren können, hätte sich die Situation bei der Akquisition von Antennenstandorten nicht wider Erwarten innert kurzer Zeit massgeblich verschlechtert. In ihrer Eingabe vom 2. Juli 1999 ersuchte sie darum, den festgesetzten Zeitpunkt von Ende Mai 1999 neu auf Ende August 1999 festzulegen.