Bereits in der Verfügung vom 24. März 1999 stellte die ComCom fest, dass die Versorgungspflicht für die erste Ausbauetappe verletzt werde und sie verschob das in der Konzession genannte Datum für die erste Ausbauphase von Ende November 1998 neu auf den 31. Januar 1999. Verursacht wurde die Verzögerung durch Probleme bei den Antennenstandorten, Human Ressources und bei der Fremdfinanzierung. Gründe, die mindestens zum Teil ausserhalb des Einflussbereiches der Gesuchstellerin standen. Die ComCom hielt damals ergänzend fest, dass die Gesuchstellerin weitgehend die ihr zumutbaren Versuche unternommen habe, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Verzögerung betrug damals zwei Monate.