Wenn die Konzessionsverpflichtungen nicht eingehalten werden können, so ist es angezeigt, vor Ablauf der entsprechenden Fristen ein Verschiebungsgesuch zu stellen und nicht erst einen Monat später. Zudem führt die Gesuchstellerin auch keinerlei Begründung für dieses unverständliche Verhalten an. Gemäss der Ziff. 3.2.5 der Konzession können die Versorgungsverpflichtungen abgeändert werden, wenn die Konzessionärin beweisen kann, dass sie diese aus Gründen ausserhalb ihres Einflussbereiches nicht mehr erfüllen kann. Sie muss zudem schlüssig nachweisen, dass sie jeden Versuch unternommen hat, ihren Verpflichtungen nachzukommen.