Da die Gesuchstellerin wie unter Ziff. 1 dargelegt die Versorgungspflichten der zweiten und dritten Ausbauphase nicht einhalten konnte, ersucht sie darum, die Konzession anzupassen. Für die Phase, die bis am 31. Mai 1999 hätte erreicht sein müssen, stellte sie das Begehren jedoch erst mit Datum vom 2. Juli 1999, mithin etwas mehr als einen Monat nachdem die Abdeckungsphase hätte erreicht sein müssen. Wenn die Konzessionsverpflichtungen nicht eingehalten werden können, so ist es angezeigt, vor Ablauf der entsprechenden Fristen ein Verschiebungsgesuch zu stellen und nicht erst einen Monat später.