Die Gesuchstellerin ist aufgrund der Konzession befugt, digitale Mobilfunkdienste in der Schweiz, wie z. B. Sprachübermittlung, Kurzmitteilungsdienste (SMS), Sprachmitteilungsdienste (Voice Mail), Fax und Datenübertragung, über ein digitales zellulares Mobilfunknetz auf der Basis der heutigen und zukünftigen Phasen des GSM-Standards zu erbringen. Folgende Versorgungspflichten sind in der Konzession enthalten: