{"Signatur": "CH_VB_032", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2000-03-27", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_032_JAAC-65-26--_2000-03-27.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150005129.pdf?ID=150005129", "Checksum": "95de632e89c24c1124363fa925b8413d"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 65.26 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom 27.03.2000 JAAC 65.26 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de la communication ComCom 27.03.2000 JAAC 65.26 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale delle comunicazioni ComCom 27.03.2000 JAAC 65.26 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de la communication ComCom"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale delle comunicazioni ComCom"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:25:25", "Checksum": "82df762e03a0275522405ad5e533b302", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom 27.03.2000 JAAC 65.26 \r\n\n 4\nDie Gesuchstellerin macht nun geltend, sie hätte den verlangten Ausbaugrad\nunter grossem Einsatz und Beizug zusätzlicher Ressourcen realisieren können,\nhätte sich die Situation bei der Akquisition von Antennenstandorten nicht\nwider Erwarten innert kurzer Zeit massgeblich verschlechtert. In ihrer\nEingabe vom 2. Juli 1999 ersuchte sie darum, den festgesetzten Zeitpunkt\nvon Ende Mai 1999 neu auf Ende August 1999 festzulegen. Damit würde eine\nerneute Verzögerung von 3 Monaten resultieren, nachdem die Gesuchstellerin\nin ihrem Gesuch vom 18. November 1998 um Konzessionsänderung noch\ndarauf hingewiesen hatte, dass die Versorgungsgrade der zweiten und dritten\nAusbauphase ohne Verzug erreicht werden sollten.\nDamit kann sie sich aber heute nur beschränkt darauf berufen, die\nVerzögerungen seien auf die Verfügung vom 24. März 1999 zurückzuführen.\n\n2.3.2. Verschlechterung der Situation bei der Aquisition der\nAntennenstandorte\n\n2.3.2.1. Verhalten der Behörden\n\nDie Gesuchstellerin macht geltend, die Behörden seien oftmals mit der\nMaterie nicht vertraut und hätten mit Kompetenzabgrenzungsproblemen\nzu kämpfen, so dass in den meisten Fällen aufwändige Informationsund Überzeugungsarbeit geleistet werden müsse, bevor Entscheide\ngefällt würden. Zudem seien die Behörden durch die grosse Anzahl der\nBewilligungsgesuche oftmals überfordert. Als Baubewilligungsinstanzen\nwürden Gemeindebehörden heute eine restriktivere Haltung einnehmen. Sei\nEnde letzten Jahres die Errichtung einer Mobilfunkantennenanlage im Kanton\nZ. noch im Anzeigeverfahren erfolgt, so brauche es heute ein ordentliches\nBauverfahren mit öffentlicher Auflage des Baugesuchs. In anderen Kantonen\ngestalte sich die Sachlage ähnlich.\nEs seien heute nicht mehr nur Bürger oder Bürgergruppierungen, die sich\ngegen derartige Bauvorhaben wehren. Auch Gemeinden widersetzten sich\nimmer häufiger Projekten von Mobilfunkantennen, würden entsprechende\nGesuche abweisen, weitere Abklärungen und Site-Sharings (gemeinsame\nNutzung von Standorten) verlangen oder eingereichte Gesuche sistieren.\nUm diese schwierige Situation zu belegen, dokumentiert die Gesuchstellerin\nmehrere Fälle (...).\nDie beschriebenen Fälle zeigen deutlich, dass bei Gesuchsverfahren auf\nkommunaler Ebene erhebliche Schwierigkeiten zu bewältigen sind. Einerseits\nfehlt es den entscheidenden Gremien häufig an fundierter Kenntnis der\nMaterie und anderseits werden nicht nur vereinzelt unter dem Druck der\nBevölkerung Entscheide gefällt, die von der Rechtsmittelinstanz korrigiert\nwerden müssen.\nDiese Umstände liegen ausserhalb des Einflussbereiches der Gesuchstellerin,\njedoch hätte sie früher auf diese Probleme reagieren sollen. Schon in\nihrer Eingabe vom 15. Januar 1999 wies sie selber auf die Probleme im\nZusammenhang mit Baubewilligungsverfahren hin und dokumentierte einige\nEinzelfälle. In vielen Fällen wurde das Baubewilligungsverfahren bereits Ende\n\n5\n1998 oder anfangs 1999 eingeleitet und die wachsenden Schwierigkeiten\nwaren schon damals sichtbar. Die umfangreichen Zeitungsartikel, die\neingereicht wurden, zeigen, dass schon im Januar 1999 beträchtliche\nBedenken und Widerstände in der Bevölkerung bestanden hatten. Auch in\nder Verfügung der ComCom vom 24. März 1999 wurde bereits festgehalten,\ndass die Gesuchstellerin darum hätte wissen müssen, dass der Erhalt von\nBaubewilligungen für den Netzaufbau zeitkritisch, in der Schweiz auf-wändig\nund aus Sicht des Landschafts-, Ortsbild- und Umweltschutzes sehr sensibel\nist. Die Gesuchstellerin hält zudem in ihrem Bericht über die Tätigkeiten\nder Task-Force-Dialog (Arbeitsgruppe «Dialog») vom 4. Oktober 1999 selber\nfest, seit Januar 1999 sei der Widerstand gegen Mobilfunkantennen massiv\ngewachsen. Dass sich die Probleme weiter akzentuieren und das fristgerechte\nErreichen der künftigen, verlangten Versorgungsgrade gefährdet sein könnte,\nwar somit schon anfangs 1999 absehbar und es wäre angezeigt gewesen,\ngeeignete Massnahmen zu ergreifen, um den drohenden Verzögerungen zu\nbegegnen.\n\n2.3.2.2. Einsprachen\n\nDie Gesuchstellerin führt an, dass in der Netzaufbauphase 1 noch relativ\nwenige Einsprachen gegen die Realisierung von Antennenstandorten\nzu verzeichnen gewesen seien, heute jedoch bei der Mehrzahl der\nBaubewilligungsgesuche Rechtsmittel ergriffen würden.\nAnhand von insgesamt 10 ausführlich dokumentierten Fällen zeigt die\nGesuchstellerin auf, wie das Verhalten von Behörden und die Befürchtungen\nin Gemeinden und vor allem in der Bevölkerung zu zum Teil erheblichen\nVerzögerungen führen (vgl. Ziff. 2.3.2.2). Die eingereichte, sehr umfangreiche\nSammlung von Zeitungsberichten über den Widerstand der Bevölkerung\ngegenüber Mobilfunkantennen und über hängige Einsprache- und\nBeschwerdeverfahren zeigen deutlich, dass in einer grossen Zahl der\neingereichten Baugesuche versucht wird, die geplanten Vorhaben zu\nverhindern. Diese Entwicklung war schon anfangs 1999 ersichtlich und es\nwäre angebracht gewesen, die Bevölkerung und die potentielle Nachbarschaft\nvon Antennenprojekten sachgerecht zu informieren, und die mit Baugesuchen\nbeschäftigten Behörden zweckdienlich zu dokumentieren.\n\n2.3.2.3. National Roaming (Verfügung vom 28. Juni 1999)\n\n"}