Ebenso bemüht sie sich, blockierte Verfahren wieder zum Laufen zu bringen, indem sie die Behörden auf verfahrensrechtliche Ansprüche aufmerksam macht und gegebenenfalls rechtliche Schritte wegen Rechtsverzögerung einleitet. Die Gesuchstellerin hat anfangs 1999 frühzeitig und richtig auf den Widerstand gegen die Mobilfunkantennen reagiert und zweckmässige Massnahmen ergriffen. Dass trotz diesen Bemühungen Verzögerungen eingetreten sind und sich nach der Verschiebung des Markteintritts um zwei Monate eine weitere Verzögerung von einem zusätzlichen Monat ergeben hat, ist der Gesuchstellerin nicht vorzuwerfen.