Entsprechend beantragte sie eine Erstreckung der Frist zur Versorgung von 75% der Bevölkerung und 24% der Fläche von Ende Dezember 1999 auf den 31. März 2000. Unter Berücksichtigung der im vergangenen Frühling gewährten Fristerstreckung von 2 Monaten werden die in der Konzession gesteckten Ziele mit einem Verzug von einem Monat erfüllt. (...) Am 16. Februar 2000 orientierte die Gesuchstellerin das BAKOM telefonisch darüber, welche Versorgungsgrade sie per Ende 1999 erreicht hatte und mit welchen Werten im Frühjahr 2000 zu rechnen sein werde.