Da der Rollout (Aufbau des Netzes) und die Aufhebung des National Roaming nur gebietsweise abgewickelt und nicht Basisstationen einzeln in Betrieb genommen werden, gibt es in solchen Gebieten bereits durch die Gesuchstellerin erstellte Anlagen, die aber noch nicht tatsächlich genutzt werden. Darauf dass die Versorgungspflicht jedoch mit eigener Infrastruktur erfüllt werden muss und dass National Roaming nur eine Übergangslösung ist, hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die Gesuchstellerin bereits mit Schreiben vom 24. August 1999 hingewiesen.