Sie muss zudem schlüssig nachweisen, dass sie jeden Versuch unternommen hat, ihren Verpflichtungen nachzukommen (Ziff. 2.1). - Wenn das Verhalten von Behörden und die Befürchtungen in Gemeinden und vor allem in der Bevölkerung zu zum Teil erheblichen Verzögerungen im Aufbau des Antennennetzes führen und die Anfragen um Mitbenutzung von bestehenden Antennenstandorten lange Behandlungszeiten aufweisen, so liegen Gründe vor, die ausserhalb des Einflussbereiches der Gesuchstellerin stehen (Ziff. 2.3-2.5).