Er habe im weiteren geltend gemacht, er könne aus denselben Gründen wie 1990 nicht nach Sivas zu seiner Familie zurückkehren, das heisse wegen seiner Aktivitäten für die Dev-Yol und der hieraus resultierenden Verfolgung durch Rechtsgerichtete und die Polizei. Zudem habe sich seine Frau von ihm scheiden lassen, weil er mit Ausnahme eines einmaligen Besuches nicht mehr habe zur Familie zurückkehren können. Diese Vorbringen würden jedoch keinen Anspruch auf Wiedererwägung begründen, weshalb insofern auf das Wiedererwägungsgesuch nicht einzutreten sei.