Er sei zwar nicht direkt verfolgt worden, aber das Regime gefalle ihm nicht. Die Polizei sei insgesamt viermal vorbeigekommen und habe ihm dabei vorgeworfen, mit der Dev-Yol zusammenzuarbeiten. Sie habe ihm daraufhin seinen Laden geschlossen. Ausserdem hätten ihn Rechtsextreme aufgesucht und ihm gedroht, ihn verschwinden zu lassen. Wenn er in der Türkei geblieben wäre, hätte man ihn umgebracht. Mit Verfügung vom 20. September 1990 lehnte der Delegierte für das Flüchtlingswesen (DFW) das Asylgesuch ab und ordnete die Wegweisung des Beschwerdeführers an. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am 20. November 1990