Zusammenfassung des Sachverhalts: Der Beschwerdeführer stellte am 14. Juni 1990 in der Schweiz ein erstes Asylgesuch. Zu dessen Begründung machte er damals im wesentlichen geltend, er sei Sympathisant der Devrimci-Yol (Dev-Yol) und habe diese Organisation finanziell sowie durch Teilnahme an Plakatklebeaktionen und Demonstrationen unterstützt. Dabei sei er aber nie verhaftet oder mit der Polizei konfrontiert worden. Er sei in der Türkei jedoch als Alewite von der sunnitischen Bevölkerung diskriminiert worden. Ausgereist sei er wegen des faschistischen Regimes. Er sei zwar nicht direkt verfolgt worden, aber das Regime gefalle ihm nicht.