Dieses Kriterium widerspricht - unter der Voraussetzung, dass die Heilungsmöglichkeit generell akzeptiert wird - nicht dem formellen Charakter des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Es handelt sich nicht um die Frage, wann eine Gehörsverletzung vorliegt, sondern vielmehr darum, wann, aufgrund einer zweifellos bestehenden Verletzung, eine Kassation vorgenommen werden soll und wann eine Heilung in oberer Instanz angenommen werden kann.