10 Indem das BFF dies im vorliegenden Fall unterliess, verletzte es den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör. Es wird nun in der Folge zu prüfen sein, welche rechtlichen Folgen diese Unterlassung zeitigt. d. Nach der Praxis des Bundesgerichts (vgl. BGE 116 Ia 95 f., mit weiteren Hinweisen) kann die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die untere Instanz in oberer Instanz geheilt werden, wenn diese mit gleicher Kognition entscheidet und den Betroffenen die gleichen Mitwirkungsrechte zustehen.