4 sich auf Ermittlung und Interpretation des länderkundlichen Wissenstandes des Probanden. Bei den als Gutachtern eingesetzten Personen handele es sich ausnahmslos um amtsexterne Sachverständige. Die Informationen würden mittels direkter Befragung des Probanden durch den Gutachter, Telefongesprächen oder Tonbandaufzeichnungen gewonnen. Die Fachstelle «Lingua» sei - in enger Zusammenarbeit mit ihren ausländischen Fachpartnern - daran, internationale Qualitätsstandards zu erarbeiten, welche intern und bei internationalem Cross-Checking zur Anwendung gelangen sollen.