2 Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) liess die vom Beschwerdeführer behauptete Nationalität beziehungsweise Herkunft von einem Experten anhand eines Sprach- und Ländertests prüfen. Die Ergebnisse des Tests wurden dem Beschwerdeführer zur Kenntnis gebracht und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Verfügung vom 7. November 1997 lehnte das BFF das Asylgesuch des Beschwerdeführers ab und ordnete dessen Wegweisung aus der Schweiz an. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe vorgebracht, er sei im Dorf S. (Nordprovinz) geboren und habe seit seiner Kindheit bis Juli 1995 in Jaffna gelebt.