4 Verfahrensgrundsätze auf, die - solange der Gesetzgeber nichts anderes beschliesst - (auch von der ARK) zu befolgen sind. Die obenerwähnten gesetzlichen Grundlagen zur Überprüfung einer Beschränkung der Freiheit im Transitraum stellten nach Ansicht des Bundesgerichts nur dem Grundsatz nach eine genügliche gesetzliche Grundlage für die Überprüfung der Freiheitsbeschränkung beziehungsweise -entziehung dar, weshalb das Bundesgericht auf der Basis von Art. 5 EMRK lückenfüllende «kreative Rechtsprechung» betrieben und die notwendigsten Verfahrensgrundsätze aufgestellt hat (vgl. BGE 123 II 193 ff., insbesondere auf S. 207 ff.).