Denn es könne nicht sein, dass die de-facto-Einreisen, wie beispielsweise infolge sachlicher und rechtlicher Probleme oder beispielsweise infolge einer notfallartigen Anordnung einer Arzt- oder Spitalvisite infolge Vorliegens von echten oder vorgetäuschten körperlichen Problemen etc. einen Einreisetatbestand de jure erfüllten. Das Amt des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) biete auch Gewähr für ein gesetzliches Verfahren am Flughafen. Ohnehin könnte jeder Asylbewerber seine Einreise in die Schweiz erzwingen, wenn er