» Diese Überlegung ist zu bestätigen. Ebenso wenig darf das Erfordernis des «séjour durable» dazu führen, dass der «Asyl-Nomadismus» gefördert wird, indem jeder in einem Nachbarstaat abgelehnte Asylbewerber - sofern er danach illegal in die Schweiz einreist - anschliessend nochmals ein Asylverfahren in der Schweiz anheben und durchlaufen kann (vgl. vorstehende E. 4 und 5c). Dazu aus einem Schreiben des EJPD vom 4. November 1983 (zitiert nach Werenfels, a.a.O., S. 344): «Hat ein Asylbewerber bereits in einem anderen westeuropäischen Staat ein Asylverfahren, in dem entsprechende Rechtsschutzgarantien eingebaut sind, erfolglos durchlaufen, so besteht nur in wenigen Fällen die Notwendigkeit