M.S. erhielt einige Monate nach der Einreise (und nach einer Botschaftsanfrage mit eindeutigem Ergebnis) Asyl. Fairerweise darf hierbei nicht unerwähnt bleiben, dass solche «Entscheidkorrekturen» auch im umgekehrten Sinne schon vorgekommen sind; der ARK sind Fälle bekannt, in welchen in der Schweiz abgewiesene Asylbewerber später in Deutschland Asyl erhielten. Schliesslich ist aber auch auf Art. 13c AsylG hinzuweisen: Nach Abs. 2 dieser Bestimmung ist die Einreise - nebst den in Abs. 1 genannten Gründen, nämlich Besitz des erforderlichen Papiers zur Einreise (Bst. a) und unmittelbare