4 Menschenrechtskommission oder beim Comité contre la torture («Committee against torture», nachfolgend kurz CAT) einzureichen, welche Möglichkeiten aber offensichtlich nicht ausgeschöpft worden seien. Es gebe keine Hinweise darauf, dass das Asylverfahren in der BRD nicht korrekt abgelaufen und die Flüchtlingseigenschaft sowie allfällige Wegweisungshindernisse nicht ausreichend geprüft worden wären. In Deutschland seien die Garantien im Asylverfahren und die Praxis zur Anwendung der Flüchtlingskonvention und der EMRK mit denjenigen in der Schweiz vergleichbar.