In seiner Vernehmlassung vom 25. November 1997 beantragt das BFF die Abweisung der Beschwerde. Es gebe auch in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ausserordentliche Rechtsmittel, um neue Beweismittel vorzubringen, und es sei in keiner Weise belegt, dass erfolglos versucht worden sei, solche zu ergreifen. Bei angeblich offensichtlicher Verletzung des Non-refoulements durch die deutschen Behörden wäre es auch möglich, Beschwerden bei der