Der Beschwerdeführer A.Y. verliess die Türkei im Januar 1997 und stellte zunächst in Deutschland einen Asylantrag. Nachdem dieser sowohl vom deutschen Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als auch vom zuständigen Verwaltungsgericht abgelehnt worden war, reiste er im September 1997 in die Schweiz ein, wo er in der Empfangsstelle Basel ein Asylgesuch einreichte - unter ausdrücklichem Hinweis auf das zuvor in Deutschland erfolglos durchlaufene Verfahren. Sein Asylgesuch begründete der Beschwerdeführer - in Übereinstimmung mit den Vorbringen im vorherigen deutschen Asylverfahren - im wesentlichen wie folgt: