die Wahrung ihrer Rechte zu sorgen oder spezifischen Mitwirkungspflichten nachzukommen, wenn dies von ihnen verlangt werden sollte. Es rechtfertigt sich daher die Annahme, dass sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Asylund Wegweisungsverfahren generell auf juristischen Rat und Beistand angewiesen sind. Anvisiert ist selbstverständlich nicht eine Einschränkung der aus Art.