Es erscheint deshalb angezeigt, die gegenwärtige Praxis zu überprüfen. dd. Die ARK hat in Entscheidungen und Mitteilungen der Schweizerischen Asylrekurskommission (EMARK) 1997 Nr. 23, S. 186 f. E. 5 unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 25. Juni 1996 i.S. Amuur gegen Frankreich (17/1995/523/609, Ziff. 45; publiziert in Europäische Grundrechte Zeitschrift [EuGRZ] 1996, S. 577 ff.) festgehalten, dass das BFF bei Asylgesuchen am Flughafen gemäss Art. 13d AsylG verpflichtet ist, abzuklären und zu prüfen, ob ein Minderjähriger einen Rechtsbeistand benötigt, um die Formalien eines Asylgesuches erfüllen zu können.