Sein Fall sei insbesondere auch in der türkischen Tageszeitung «Hürriyet» wiedergegeben worden, und zwar ebenfalls unter voller Namensnennung und mit Angaben über sein Asylverfahren in der Schweiz; er macht geltend, damit liege ein objektiver Nachfluchtgrund vor. Zur Stützung dieser Vorbringen hat der Gesuchsteller Kopien mehrerer Zeitungsartikel (...) ins Recht gelegt, in welchen er jeweils namentlich erwähnt wird.