11 Tatsache Beweis zu führen gedenkt, die sich vor jenem Entscheid zugetragen hat (vgl. VPB 58.35 E. 4a). Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall - zumindest teilweise - erfüllt. So macht der Gesuchsteller zunächst geltend, er habe sich auch in der Schweiz zur KAWA bekannt, indem er an deren Veranstaltungen teilgenommen habe, anlässlich von 1. Mai-Feiern und Gedenkmärschen zum 12. September (1980, dem Tag des Militärputsches in der Türkei;