Aus den Erwägungen: 4. Wie obenstehend ausgeführt, reichte der Gesuchsteller nach Ausfällung des Beschwerdeentscheides der ARK vom 27. Oktober 1994 am 31. Januar 1995 beim CAT eine Individualbeschwerde gemäss Art. 22 FoK ein, mit welcher er eine Verletzung von Art. 3 FoK durch die Schweiz rügte. Diese Beschwerde wurde vom CAT am 8. Mai 1996 gutgeheissen. Im vorliegenden Revisionsverfahren stellt sich der Gesuchsteller nunmehr auf den Standpunkt, dieser Umstand müsse zur Revision des Beschwerdeentscheides führen. Art. 66 Abs. 1 Bst.