Unter anderem bringt er dabei vor, das CAT habe - ohne seine Mitwirkung - eine Pressemitteilung herausgegeben, in welcher er namentlich erwähnt werde und Details zu seinen Asylgründen sowie zur Situation seiner in der Türkei verbliebenen Familie genannt würden. Es sei davon auszugehen, dass sein Name dadurch weitherum publik geworden sei, handle es sich doch um eine Agenturmeldung, welche bereits in etlichen in- und ausländischen Zeitungen erschienen sei (der Gesuchsteller reicht in diesem Zusammenhang entsprechende Zeitungsartikel zu den Akten); er macht geltend, bei dieser Sachlage sei vom Bestehen eines objektiven Nachfluchtgrundes auszugehen.