Nachdem der zuständige Instruktionsrichter der ARK beim Bundesamt für Justiz die Akten des Beschwerdeverfahrens vor dem CAT angefordert und erhalten hat, hat er mit Zwischenverfügung vom 28. Juni 1996 die bereits vom BFF angeordnete Sistierung des Vollzugs der Wegweisung bestätigt. Mit Eingabe durch seine Rechtsvertreterin vom 27. Juni 1996 (bei der ARK eingelangt am 3. Juli 1996) hat der Gesuchsteller sein Revisionsgesuch vom 11. Juni 1996 ergänzt.